Am 25.10.2011 wurde durch die EU die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) als neue Vorschrift verkündet. Das Ziel war eine EU-weite bessere Regelung zu den wichtigen Kennzeichnungs-Elementen in Bezug auf Lebensmittel, der Lebensmittelherstellung und der Lebensmittelinverkehrsbringung, sowie bessere Informationen für die Verbraucher zu Herkunftsangaben, Allergenen und sonstigen kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffen etc.
Der größte Schritt der 3-stufigen Verordnung geschah zum 14.12.2014, seit dieser Zeit mussten alle unverpackten Lebensmittel z.B. einer Allergen-Kennzeichnung unterzogen werden. Dies traf insbesondere für die Gastronomie sowie für handwerkliche Hersteller wie Bäcker und Metzger zu und sorgte für sehr viel Unsicherheit im Bereich der Umsetzung. Am 13.12.2016 läuft nun die vorerst letzte Übergangsfrist ab und zum 14.12.2016 treten insbesondere die Nährwertkennzeichnung für alle verpackten Lebensmittel in Kraft.
Bei der Umsetzung der Lebensmittelinformations-Verordnung haben Gastronomen 2 wesentliche Aufgaben: sie müssen herausfinden, wo, wie und welche Allergene wann konkret eingesetzt werden und sollten Kreuzkontaminationen im Arbeitsprozess vermeiden.
Des Weiteren müssen sie den Gast bzw. Kunden über die in den Speisen vorhandenen Allergene informieren. Ganz wesentlich sind also die Informierung, die Schulung und die Sensibilisierung der Mitarbeiter und aller Personen die mit den Allergenen und Kunden im Kontakt stehen.
Die nötigen Hilfsmittel zum Thema Allergenkennzeichnung haben wir für Sie vorbereitet.
Sie finden hier folgendes:
Allergen-Fibel zur Information am Gast >>>
Allergensymbolik-Aufkleber zur Gästeinformation >>>
Praxisleitfaden zur Umsetzung der Anforderungen zur Allergenkennzeichnung >>>
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Die Info- und Themenseite zur Allergenkennzeichnung finden Sie hier >>>
Einen wichtigen Tipp zur generellen Kennzeichnung von Lebensmitteln erhalten Sie mit den wasserlöslichen Etiketten des Hygiene-Netzwerks.
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